Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Deutsche Gesellschaft für Klimaneutrales Handwerk – DGKH mbH (im Folgenden DGKH mbH), Yorckstrasse 23, D-65195 Wiesbaden.

1. Allgemeines

Das Angebot der Deutsche Gesellschaft für Klimaneutrales Handwerk - DGKH mbH (DGKH mbH) richtet sich an Firmenkunden, gemeinnützige Organisationen und andere Geschäftskunden und bietet diesen umfassende Dienstleistungen im Bereich des freiwilligen Klimaschutzes an.

 

Das Spektrum der Dienstleistungen liegt in den folgenden Bereichen:

  • der Errechnung der jeweiligen CO2 Bilanz einer Person oder eines Unternehmens,
  • Kompensation von CO2-Emissionen,
  • Beratung zu Vermeidung von CO2-Emissionen,
  • Beratung zu Kommunikation von Klimathemen,
  • Bereitstellung von digitalen- und Printmedien zu Kommunikation der Themen Klimawandel, Lösung des Klimaproblems und CO2-Ausgleich über den gültigen freiwilligen Zertifikatshandel,
  • Planung und Umsetzung von Aufforstungsprojekten.

 

Die Dienstleistung der CO2 Kompensation erfolgt auf dem Weg der Auswahl, des Kaufs, der Buchhaltung, sowie der Stilllegung von CO2 Zertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten des freiwilligen Emissionshandels.

 

Die DGKH mbH betreibt zu diesem Zweck die Marke Cut Climate Change. Die Marke ist Markenrechtlich im Register des EUIPO geschützt.

 

2. Abschluss eines Vertrags mit der DGKH mbH

Der Abschluss eines Vertrags mit der DGKH mbH ist für Handwerksunternehmen, selbständige Handwerker und auch andere Geschäftskunden (Firmen) möglich. Ein Vertrag kann immer nur für einen bestimmten Standort abgeschlossen werden. Bei Unternehmen die Filialen betreiben können entweder einzelne Standorte mit eigener Anschrift, oder alle Filialen zertifiziert werden. Ein Unternehmen mit mehreren Filialen ist nicht verpflichtet alle Filialen anzumelden. Nur die angemeldeten Filialen werden zertifiziert und dürfen das Sigel „klimaneutral“ tragen. Sind alle Filialen und der Hauptsitz des Unternehmens zertifiziert darf sich das ganze Unternehmen als klimaneutral und durch die DGKH mbH zertifiziert präsentieren.

 

3. Kosten und Leistungen

Ein Vertrag wird auf ein Jahr (12 Monate) geschlossen. Die Vertragsgebühr wird monatlich fällig und wird je Standort im Vertrag festgehalten. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit Vertragsunterzeichnung beider Parteien.

Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der:die Kunde:in einen Fragebogen mit Hilfe dessen Quellen von CO2 und zugehörige Mengenverbräuche dieser Quellen abgefragt werden. Dieser Fragebogen ist durch den:die Kunden:in gewissenhaft und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Auf Basis des Fragebogens wird eine umfassende Berechnung der individuellen Treibhausgas-Bilanz des benannten Standorts ermittelt. Daraufhin erfolgt ein Ausgleich der Emissionen über die Stilllegung von CO2-Zertifikaten aus dem freiwilligen Zertifikatshandel und eine Bestätigung an den:die Kunden:in in dem benannten Standort klimaneutral zu arbeiten. Außerdem erfolgen Hilfestellungen durch die DGKH mbH im Bereich CO2-Reduktion an den:die Kunden:in.

 

4. Zahlung

Die Zahlung hat monatlich zu erfolgen. Die monatlichen Kosten werden je Standort individuell vertraglich festgehaltenen.

Der:Die Kunde:in stimmt zu, dass der festgehaltene Betrag monatlich nach Fälligkeit per SEPA-Lastschriftverfahren von dem im Rahmen der Bestellung angegebenen Konto des:der Kunden:in abgebucht wird. Das entsprechende SEPA-Lastschriftverfahren Mandat wird parallel aber separat zum Vertragsschluss durch den:die Kunden:in ausgefüllt und unterschrieben. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt automatisch Verzug ein. Der:Die Kunde:in ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein:ihr Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Kosten aufweist. Eine entsprechende Rechnung wird monatlich per E-Mail an den:die Kunden:in versendet.

 

5. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit von einem Jahr (12 Monate) beginnt mit Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag wird für das erste Jahr fest geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte keine Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Gekündigt werden kann zum Ablauf der Vertragslaufzeit, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Bei Kündigung verpflichtet sich der:die Kunde:in sämtliche markenrechtlich relevanten Werbungen, Werbematerialien und Aufkleber zu entfernen und nicht mehr unter dem Namen Cut Climate Change aufzutreten, oder dessen Namen und/oder markenrechtlich relevanten Materialien zu nutzen. Sollte ein Verstoß festzustellen sein, und der:die Kunde:in nach Kündigung weiterhin mit dem Namen-,dem Logo-, oder sonstigem werben und nach außen auftreten wird eine Vertragsstrafe von 5000 € fällig.

 

6. Nutzung der Markenrechte Cut Climate Change

Die DGKH mbH mit der Marke „Cut Climate Change“ räumt ihren Kunden:innen die Nutzung der Markenrechte ein, um damit in seinem:ihrem Unternehmen zu werben und/oder zu informieren, oder in Sozialen Netzwerken Markenrechte zu nutzen. Sollte der Vertrag gekündigt werden erlischt automatisch das Recht die Markennamen weiter zu nutzen. Bei Verstoß greift §8.

 

7. Vertragsschluss

Die vertragliche Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrags, Unterschrift des SEPA-Lastschriftmandats und ausgefüllter Berechnungsgrundlage. Diese Dokumente werden dem:der Kunden:in von der DGKH mbH zur Verfügung gestellt und müssen an die DGKH mbH unterschrieben, per Post zurück gesendet werden.

 

8. Vertragsstrafen

Sollte ein:e Kunde:in kündigen erlischt das Recht über die Nutzungsrechte der Marke „Cut Climate Change“ und er:sie verpflichtet sich alle markenrechtlichen Materialien zu entfernen, nicht mehr unter der Marke „Cut Climate Change“ aufzutreten und zukünftig nicht mehr mit Mitteln oder Namen der DGKH mbH zu werben. Alle physischen und digitalen Werbematerialien müssen nachweislich entfernt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Internetauftritt des:der ehemaligen Kunden:in. Sollte der:die ehemalige Kunde:in nach der Kündigung weiterhin die Markenrechte nutzen und/oder damit werben, oder sich weiterhin als Teil von Marken der DGKH mbH auszeichnen wird eine Vertragsstrafe durch Markenrechtsverletzungen von 5000€ (Fünftausend Euro) fällig.

 

 9. Kunden-Pflichten

Kunden:innen verpflichten sich nach Vertragsabschluss die gesamten Mitarbeiter in das Thema Klimaschutz/klimaneutrales Arbeiten einzuführen, damit diese im Stande sind Ihren Kunden wiederum Informationen zur Verfügung zu stellen und das Thema Klimaneutralität zu erklären.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Deutschen Gesellschaft für Klimaneutrales Handwerk – DGKH mbH.

 

11. Marketingmaterialien / Markenschutz

Ein:e Kunde:in erhält die Rechte zur Nutzung der durch die DGKH mbH zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien.

Werden durch den:die Kunden:in eigene Marketingmaterialien, Markenrechtliche Namen-, Designs, im Print und digital Bereich in eigenen Sachen, Dingen verwendet, und sind diese im Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz zu verstehen, verlangt dies die ausdrückliche Zustimmung der DGKH mbH.

Der:Die Kunde:in stellt die DGKH mbH von eventuellen Ansprüchen Dritter aus Werbebehauptungen des:der Kunden:in über das Geschäftskonzept und dessen Bestandteile vollumfänglich frei.

Sowohl die Marke „Cut Climate Change“ als auch das Marketingkonzept und die weiteren entwickelten Unterlagen und Medien von „Cut Climate Change“ und der DGKH mbH sind urheberrechtlich bzw. durch gewerbliche Schutzrechte gesichert. Der:Die Kunde:in ist ausschließlich für die Laufzeit des Vertrags an dem eingetragenen Standort berechtigt

 

  1. Die Marken zur Werbung und zur sonstigen Darstellung in derzeit bekannten Darstellungsformen zu verwenden.
  2. Die Marketingmaterialien an die Mitarbeiter auszugeben, um diese am vereinbarten Standort einsetzen zu können und dürfen.
  3. Marketingmaterialien an eigene Kunden abzugeben, um diesen das Thema Klimaschutz und das eigene Engagement näher zu bringen und verständlich zu machen.

 

Eine Veränderung der Marken, des Marketingkonzepts oder sonstigen Themen in Bezug auf die DGKH mbH und deren Marken, ist dem:der Kunden:in nicht gestattet. Der:Die Kunde:in verpflichtet sich, die Marken „Cut Climate Change“ und/oder DGKH mbH, in Werbung oder sonstiger Darstellung in vollständiger und unveränderter Form zu benutzen. Zusätze, Änderung, Ergänzungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Marke „Cut Climate Change“ und/oder DGKH mbH.

 

Der:Die Kunde:in erkennt die Markenrechte der DGKH mbH und/oder „Cut Climate Change“ an und verpflichtet sich, diese Markenrechte der DGKH mbH in keiner Weise zu beeinträchtigen, zu schädigen und insbesondere nicht anzugreifen. Der:Die Kunde:in ist nicht berechtigt, irgendeine Vertragsmarke als Teil seiner:ihrer Firma, eines Handelsnamens, eines Domainnamens oder ähnlicher geschäftlicher Bezeichnungen oder in irgendeiner anderen Weise zu verwenden, die den Eindruck erweckt, die DGKH mbH und /oder „Cut Climate Change“ und der:die Kunde:in seien verbundene Unternehmen. Jede Ausnahme bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DGKH mbH. Die Kenntlichmachung der Zusammenarbeit von dem:der Kunde:in und der DGKH mbH ist dagegen erlaubt und auch erwünscht.

 

Der:Die Kunde:in ist es während der Vertragslaufzeit ausdrücklich gestattet, auf seiner Internetseite die Logo-Daten, Visuelle Darstellungen und Videos entsprechend der Marketingvorgaben zu nutzen und einen Verweis auf die Internetseite www.cutclimatechange.com zu erstellen.

 

Zudem werden dem:der Kunden:in Zugangsdaten zu einem geschützten Bereich auf der Homepage www.cutclimatechange.com zur Verfügung gestellt. In diesem Bereich sind alle notwendigen Informationen und Marketingtools, deren Nutzung insbesondere den Vorgaben §6 unterliegt, zugänglich.

 

12. Qualitätssicherung

Dem:Der Kunden:in ist bewusst, dass das Marketingkonzept der von der DGKH mbH betriebenen Marke „Cut Climate Change“ und die Anwendung dessen hohen Qualitätsstandards erfordert.

Darum ist die Nutzung des Marketingkonzepts nach Vorgabe durch die DGKH durchzuführen. Sollten bspw. Drucksachen beschädigt sein, wendet sich der:die Kunde:in an die DGKH mbH für einen Ersatz der beschädigten Marketingmaterialien. Auch digital sind Formate die in Verbindung mit der DGKH mbH und deren Marken stehen hochwertig darzustellen. Dies gilt vor allem für die hochwertige Auflösung von Logos der DGKH mbH und deren Marken.

Die DGKH mbH hat das Recht, die Qualität der Präsentation bei Kunden:innen zu überprüfen und bei Mängeln in der Nutzung für den jeweiligen benannten, lizenzierten Standort, oder für den einzelnen Nutzer an dem Standort zu untersagen, soweit die hochwertige Qualität nicht wiederhergestellt wird.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

© 2021 Cut Climate Change.

© 2020 Cut Climate Change.